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Ratgeber

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige müssen den Spagat schaffen zwischen der Pflege und der damit verbundenen Verantwortung – manchmal gar Sorge – und dem eigenen Alltag. Arbeit, die eigene Familie, das seelische Wohlbefinden und Ausgeglichenheit sind manchmal schwer miteinander vereinbar. Dafür gibt es die Verhinderungspflege.

Was ist Verhinderungspflege?

Wenn Sie als pflegender Angehöriger kurzzeitig verhindert sind, etwa durch Krankheit oder einen dringend benötigten Urlaub, hat der Pflegebedürftige das Recht auf Verhinderungspflege. Diese vertritt Sie für die Dauer Ihrer Abwesenheit. Sie können sich beruhigt eine Auszeit nehmen und wissen Ihren Angehörigen in guten Händen, entweder bei anderen Familienmitgliedern, Freunden, Bekannten oder bei professionellen Pflegekräften. Die Pflegekasse bewilligt die Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen im Jahr. Sind Sie nur mal einen Tag abwesend, ist es besser sich um stundenweise Seniorenbetreuung zu kümmern.
Hier mögliche Gründe für die Verhinderungspflege im Überblick:
Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
Wenn die Hauptpflegeperson krank ist oder eine Auszeit benötigt, kann eine Verhinderungspflege genutzt werden, um die Versorgung der pflegebedürftigen Person sicherzustellen.
Termine oder Verpflichtungen der Pflegeperson
Wenn die Pflegeperson Termine oder Verpflichtungen außerhalb des Hauses hat, kann die Verhinderungspflege in dieser Zeit die Versorgung der pflegebedürftigen Person übernehmen.
Überbrückung von Wartezeiten
Wenn eine pflegebedürftige Person auf einen Platz in einem Pflegeheim oder in einer Tagespflege wartet, kann die Verhinderungspflege genutzt werden, um die Zeit zu überbrücken, bis der Platz zur Verfügung steht.

Welche Arten von Verhinderungspflege gibt es?

Da ist zum einen die Verhinderungspflege im Haus oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen. Die übernimmt ein anderer Angehöriger, Freund, Bekannter oder eine professionelle Pflegekraft.
Bei der Kurzzeitpflege zieht der Pflegebedürftige in der Abwesenheit des pflegenden Angehörigen vollstationär in ein Pflegeheim, so ein Platz verfügbar ist.

Was kostet Verhinderungspflege?

Da die Verhinderungspflege nur für eine kurze Zeit benötigt wird, wird sie tage- oder sogar nur stundenweise abgerechnet. Reichen Sie alle Belege für die Kostenübernahme bei der Pflegekasse ein, Pflegedienste rechnen in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab. Sechs Wochen im Jahr können Sie so bezuschussen oder übernehmen lassen mit maximal 1612 Euro, wenn Sie Ihren Angehörigen zuvor mindestens sechs Monate gepflegt haben.

Was sind die Vor- und Nachteile von Verhinderungspflege, worauf muss ich achten?

Es gibt Vor- und Nachteile bei der Nutzung von Verhinderungspflege, auf die man achten sollte.
Entlastung für pflegende Angehörige
Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit zu nehmen, um sich zu erholen oder anderen Verpflichtungen nachzukommen.
Professionelle Pflege
Während der Verhinderungspflege kann der Pflegebedürftige von professionellen Pflegekräften betreut werden, die über das notwendige Wissen und die Erfahrung verfügen.
Finanzielle Unterstützung
Die Verhinderungspflege wird von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt. Es können bis zu 1.612 Euro für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Flexible Nutzung
Verhinderungspflege kann flexibel eingesetzt werden, entweder am Stück oder aufgeteilt in einzelne Tage. Dies ermöglicht es pflegenden Angehörigen, die Pflegebedürftigen je nach Bedarf betreuen zu lassen.
Begrenzte Dauer
Verhinderungspflege ist zeitlich begrenzt und kann maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Dies kann zu Herausforderungen führen, wenn längere Auszeiten von der Pflege erforderlich sind.
Eingeschränkter Leistungsumfang
Verhinderungspflege deckt nicht alle Arten von Pflegeleistungen ab und ist auf die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung beschränkt. Medizinische oder therapeutische Leistungen sind nicht enthalten.
Planung und Organisation
Die Organisation von Verhinderungspflege kann mit administrativem Aufwand verbunden sein, einschließlich der Beantragung von Leistungen bei der Pflegekasse und der Suche nach geeigneten Pflegeeinrichtungen oder Pflegekräften.
Antragsstellung
Es ist wichtig, die Verhinderungspflege rechtzeitig bei der Pflegekasse zu beantragen, da die Leistungen nur gewährt werden, wenn der Antrag vor Beginn der Pflegeleistung gestellt wurde.
Auswahl von Pflegeeinrichtungen oder Pflegekräften
Sorgfältige Auswahl von Pflegeeinrichtungen oder Pflegekräften ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen berücksichtigt werden.

Unsere Checkliste

Alles zur Verhinderungspflege auf einen Blick ​

Um Ihnen Ihre Entscheidung zu erleichtern und Sie gut vorbereitet in die Organisation der Verhinderungspflege für Ihren Angehörigen zu leiten, hier unsere Checkliste mit allen wichtigen Informationen in Stichworten auf einen Blick.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ersetzt die alltägliche Pflegeperson in Abwesenheit. Sie wird auch Ersatzpflege im häuslichen Umfeld genannt. Eine Ersatzpflegeperson übernimmt die Pflege, um Versorgungslücken zu vermeiden.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Jeder Pflegende darf sich vertreten lassen, Zuschüsse von der Pflegekasse zur Verhinderungspflege gibt es ab Pflegegrad 2.

Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?

Das können Privatpersonen sein, wie etwa Verwandte, Freunde, Bekannte oder Nachbarn oder aber professionelle Pflegekräfte, also beispielsweise ambulante Pflegedienste oder 24-Stunden-Pflegekräfte.

Wer trägt die Kosten der Verhinderungspflege?

Ab Pflegegrad 2 bezuschusst die Pflegekasse die Verhinderungspflege mit 1612 Euro. Zusätzlich können Sie 806 Euro des Kurzzeitpflegebetrags nutzen.

Gibt es weiterhin Pflegegeld während der Verhinderungspflege?

Wird Verhinderungspflege tageweise berechnet, gibt es weiterhin die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes, bei stundenweiser Abrechnung zahlt die Pflegeversicherung das Pflegegeld in voller Höhe weiter.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege?

Kurzzeitpflege ist eine vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung für maximal acht Wochen im Jahr, Verhinderungspflege findet ambulant statt, für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr.

Wo beantrage ich Verhinderungspflege?

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Nutzen Sie unseren Antragsservice auf Verhinderungspflege.

Sie Sie haben noch Fragen zur Verhinderungspflege?

Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich. Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie: ​

0201. 43 38 39 62

Montag - Freitag 8 - 16 Uhr

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