Ratgeber
Pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige Entlastung, Zuschüsse & Auszeiten
Wer ist pflegender Angehöriger?
Hilfe für pflegende Angehörige: Was müssen Sie wissen?
Sie haben einen Rechtsanspruch auf Freistellung von Ihrer Arbeit, dem Ihr Arbeitgeber zustimmen muss, wenn Sie einen Angehörigen pflegen, und zwar einmalig für sechs Monate. Das greift, wenn ein Pflegegrad vorliegt, Sie ein naher Angehöriger sind, Ihr Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat und Sie nicht verbeamtet sind. Zudem müssen Sie die Pflegebedürftigkeit durch eine Bescheinigung der Pflege- oder Krankenkasse oder des medizinischen Diensts nachweisen.
Was ist, wenn ich als pflegender Angehöriger mal eine Auszeit brauche?
Unsere Checkliste
Alles zu pflegenden Angehörigen auf einen Blick
Um Ihnen Ihre Entscheidung zu erleichtern und Sie gut vorbereitet in die Organisation der Pflege für Ihres Angehörigen zu leiten, hier unsere Checkliste mit allen wichtigen Informationen in Stichworten auf einen Blick.
Wie bekomme ich Zuschüsse von der Pflegekasse?
Ein Pflegegrad Ihres Angehörigen ist Voraussetzung für Zuschüsse von der Pflegekasse. Stellen Sie früh genug den Antrag für die Begutachtung durch den MD.
Was steht mir als pflegender Angehöriger zu?
• Entlastungsleistungen
1.500 Euro pro Jahr für beispielsweise Haushaltshilfen oder eine
stundenweise Seniorenbetreuung
• Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2
bis zu 1.612 Euro pro Jahr für die häusliche Ersatzpflege
• Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2:
bis zu 1.774 Euro pro Jahr für die stationäre Ersatzpflege
• Pflegegeld ab Pflegegrad 2:
316 bis 901 Euro monatlich
Ich brauche eine Auszeit/Urlaub/bin selbst krank. Wie finanziere ich die Ersatzpflege?
Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie von der Pflegekasse Zuschüsse zwischen 474 Euro und 3386 Euro.
Sie Sie haben noch Fragen zu pflegende Angehörige?
0201. 43 38 39 62
Montag - Freitag 8 - 16 Uhr