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Ratgeber

Haushaltshilfe

Haushaltshilfe Finanziert von Kranken- oder Pflegekasse

Was ist eine Haushaltshilfe?

Wenn jemand seinen Haushalt zum Beispiel wegen Krankheit oder im hohen Alter nicht mehr selbst führen kann, übernimmt die Haushaltshilfe alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, abhängig von den individuellen Bedürfnissen des Bewohners. Dazu gehören unter anderem:
Reinigung
Eine Haushaltshilfe kann das Putzen von Räumen wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Badezimmer übernehmen, also Staubsaugen, Wischen, Staubwischen, Fensterputzen und andere Reinigungsaufgaben.
Wäschepflege
Eine Haushaltshilfe kann die Wäsche waschen, trocknen, bügeln und zusammenlegen. Sie kann auch bei der Pflege von Bettwäsche, Handtüchern und anderen Textilien im Haushalt helfen.
Kochen
Eine Haushaltshilfe kann bei der Zubereitung von Mahlzeiten helfen, wie zum Beispiel beim Schneiden von Gemüse, Kochen von Speisen und Vorbereiten von Mahlzeiten für den späteren Verzehr.
Einkauf und Besorgungen
Eine Haushaltshilfe kann Einkäufe erledigen, Apothekenbesuche und andere Besorgungen nach Bedarf. Organisation und Aufräumen: Eine Haushaltshilfe kann bei der Organisation von Haushaltsgegenständen helfen und beim Aufräumen von Räumen, Schränken oder Regalen unterstützen.
Pflege von Haustieren
Wenn im Haushalt Haustiere vorhanden sind, kann eine Haushaltshilfe bei der Fütterung, Pflege und beim Gassi gehen helfen.

Eine Haushaltshilfe krempelt also die Ärmel und packt spürbar mit an, auch zur Entlastung der Angehörigen. ​

Was kostet eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe wird stundenweise abgerechnet zu einem Stundensatz von 25 bis 36 Euro. Bei einem Pflegegrad können Sie die Kosten über den Entlastungsbetrag abrechnen, der Ihnen ein jährliches Budget von 1500 Euro dafür zur Verfügung stellt. Wird die Haushaltshilfe nach einer Krankheit oder einem Unfall nur vorübergehend (maximal vier Wochen) benötigt, übernimmt die Krankenkasse einen Großteil der Kosten für die sogenannte „Servicekraft zur Unterstützung im Haushalt“. Sind Sie privatversichert, sprechen Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, da sich die Leistungen privater Anbieter unterscheiden.
Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegebedürftigen Pflegesachleistungen der Pflegekasse zu.
Die Leistungen einer Haushaltshilfe gelten zudem als haushaltsnahe Dienstleitung, weshalb Sie die Kosten steuerlich geltend machen können, und zwar bis zu einem Anteil von 20 Prozent.
Das gilt natürlich nur, wenn ein regelrechtes Arbeitsverhältnis besteht. Darauf sollten Sie ohnehin achten, denn wenn Sie eine Haushaltshilfe „schwarz“ beschäftigen, drohen bis zu 5000 Euro Strafe. Und sollte der Haushaltshilfe bei ihrer Tätigkeit etwas passieren, sie zum Beispiel ein Treppe hinunterstürzen, kann es sein, dass die Behandlungskosten ebenfalls Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Was sind die Vor- und Nachteile einer Haushaltshilfe, worauf muss ich achten? ​

Eine Haushaltshilfe kann eine wertvolle Unterstützung im Haushalt sein. Hier sind einige Vor- und Nachteile, die es zu beachten gilt:
Selbstbestimmtheit
Eine Haushaltshilfe unterstützt Ihren Angehören im Alltag und ermöglicht es ihm, weiterhin alleine und selbstständig seinen Haushalt zu führen.
Zeitersparnis
Eine Haushaltshilfe kann Ihnen helfen, Zeit zu sparen, indem sie Aufgaben wie Reinigung, Wäschepflege, Einkaufen oder Kochen übernimmt, was Ihnen mehr Zeit für andere Aktivitäten ermöglicht.
Entlastung
Eine Haushaltshilfe kann Ihnen helfen, den Haushalt effizienter zu organisieren und den Stress zu reduzieren, der mit der Bewältigung von Haushaltsaufgaben verbunden sein kann.
Unterstützung bei speziellen Bedürfnissen
Wenn Sie spezielle Anforderungen haben, wie z.B. Betreuung von älteren Familienmitgliedern oder Menschen mit Behinderungen, kann eine Haushaltshilfe spezialisierte Unterstützung bieten.
Kosten
Die Beschäftigung einer Haushaltshilfe kann mit mehr Kosten verbunden sein, als Ihnen auf den ersten Blick klar sind, einschließlich Gehalt, Sozialversicherung, Steuern und anderen Aufwendungen, die berücksichtigt werden müssen.
Verwaltungsaufwand
Als Arbeitgeber einer Haushaltshilfe haben Sie auch Verwaltungsaufgaben wie Lohnabrechnung, Steuern und Einhaltung von Arbeitsgesetzen zu beachten. ​
Keine Pflegefachkraft
Eine Haushaltshilfe übernimmt keine Aufgaben der Pflege. Für pflegerische Tätigkeiten brauchen Sie ausgebildete Pflegekräfte.
Erfahrung und Referenzen
Überprüfen Sie die Erfahrung und Referenzen der Haushaltshilfe, um sicherzustellen, dass sie zuverlässig und qualifiziert ist.
Verträge und Vereinbarungen
Stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden, einschließlich Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaub und anderen Bedingungen.
Versicherung
Klären Sie, ob die Haushaltshilfe über eine Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung verfügt, um mögliche Schäden oder Unfälle abzudecken.
Arbeitsgesetze
Informieren Sie sich über die geltenden Arbeitsgesetze und stellen Sie sicher, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, einschließlich Lohnabrechnung, Steuern und Sozialversicherung.

Unsere Checkliste

Um Ihnen Ihre Entscheidung zu erleichtern und Sie gut vorbereitet in die Organisation der Haushaltshilfe für Ihren Angehörigen zu leiten, hier unsere Checkliste mit allen wichtigen Informationen in Stichworten auf einen Blick.

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegekasse für eine Haushaltshilfe?

Ab Pflegegrad 2 können Sie Pflegesachleistungen, Pflegegeld sowie Mittel aus der Verhinderungspflege einsetzen, zudem den Entlastungsbetrag.

Wem zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Ist Ihr Angehöriger gesetzlich versichert, hat er bei schwerer Erkrankung für höchstens vier Wochen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn sonst kein Mitglied des Haushalts dies leisten kann. Wohnt ein Kind unter 12 oder ein Kind mit Behinderungen unter demselben Dach, verlängert sich der Anspruch sogar auf 26 Wochen.

Kann ich eine Haushaltshilfe steuerlich geltend machen?

Ab Pflegegrad 1 stehen ihm finanzielle Förderungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von der Pflegekasse in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat zu. Einzige Voraussetzung: Sie beauftragen einen von den Krankenkassen zugelassenen Anbieter.

Sie Sie haben noch Fragen Einsatz einer Haushaltshilfe?

Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich. Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie:

0201. 43 38 39 62

Montag - Freitag 8 - 16 Uhr

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